Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Verträge zwischen Dominik Schön (Verwender) und dessen Kunden erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.
(2) Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden selbst bei Kenntnis des Verwenders nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diesen wird aus- drücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Technische und sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Erteilte Aufträge sind verbindlich. Der Verwender wird den Zugang des Auftrages unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar.
(3) Der Verwender ist berechtigt, den Auftrag inner- halb von sieben Werktagen anzunehmen. Der Ver- wender ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen.
(4) Der Vertragsschluss folgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
(5) Der Verwender ist berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen oder sich der Hilfe Dritter zu bedienen.
§ 3 Vergütung
(1) Alle Preise sind Euro-Preise. Alle Preise sind exklusiv Verpackung, Versendung und der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(2) Leistungen des Kunden sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss fällig.
(3) Eine Geldschuld des Kunden ist mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
(4) Der Kunde darf mit Forderungen des Verwenders nicht aufrechnen, es sei denn diese ist unbestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt.
(5) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
(2) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veräußerung der Daten mit Überschreitung der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Verwender leistet für Mängel der Ware bzw. des Werkes zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 6. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware bzw. Entgegennahme des Werkes schriftlich oder in Textform dem Verwender anzeigen; andernfalls ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. des Werkes. Bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen und Freistellungen
(1) Die Haftung des Verwenders für eine leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung des Verwenders für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Den Kunden trifft ein Selbstbehalt in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (netto).
(3) Die Haftung des Verwenders für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(5) Der vorstehende Ausschluss und die Begrenzung der Haftung des Verwenders gelten nicht bei Schädigungen aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, sowie bei grobem Verschulden des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(6) Soweit der Verwender mit Links den Zugang zur anderen Website ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Verwender macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird es den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
(7) Der Verwender ist für die Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken, Logos, etc.), die der Kunde zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Verwender nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(8) Der Kunde stellt den Verwender von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen oder möglicher Rechtsverstöße des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an den von ihm verkauften oder gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Verletzung des Eigentumsvorbehalts durch Dritte, den Verwender unverzüglich hiervon, unter Angabe aller hierzu erforderlichen Daten, zu benachrichtigen.
§ 8 Urheberrecht
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen sind geistiges Eigentum des Verwenders und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb. Diese Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung seitens des Verwenders weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendungen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verwenders. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Besondere Geschäftsbedingungen
I. Webdesignverträge
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Webdesignverträge zwischen Dominik Schön und dessen Kunden.
§ 2 Pflichten des Verwenders
(1) Der Verwender verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese herzustellen.
(2) Die Entwicklung und Herstellung der Website erfolgt in 3 Phasen (Konzeptphase, Entwurfsphase und Fertigstellungsphase) soweit Art und Umfang der Website dies erfordern.
(3) Konzeptphase: Der Verwender erarbeitet die Struktur der Website einschließlich einer hierarchischen Gliederung der einzelnen Seiten, ein etwaiges Framekonzept sowie die Platzierung von Links.
(4) Entwurfsphase: Der Verwender erstellt eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss der Struktur des freigegebenen Konzepts entsprechen, die Grundfunktionen einschließlich funktionsfähiger Links und die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen.
(5) Fertigstellungsphase: Nach Freigabe der Basisversion durch den Kunden erstellt der Verwender die Endversion der Website; diese wird optimiert auf Internet Explorer, Version 7 oder höher und Firefox, Version 3 oder höher, mit einer Bildschirmauflösung von 1024 mal 768 Pixel.
(6) Der Verwender schuldet nicht die Beschaffung einer Internet-Domain oder eines Internetzugangs. Soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist eine Pflege und Wartung der Website durch den Verwender ebenfalls nicht geschuldet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Verwender sämtliche, in die Website einzubindenden Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde hat dem Verwender spätestens mit Freigabe der Konzeptphase die einzubindenden Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen: entweder als Druckseiten, in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung mittels Scanner eignet, oder Texte in digitaler Form im Dateiformat „Microsoft Word“ oder “.PDF” und Bilddateien in digitaler Form im Dateiformat „.JPEG“, “.PNG” oder „.GIF“.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Konzept und die Basisversion der Website durch Erklärung in Textform freizugeben, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 bzw. 4 dieser besonderen Geschäftsbedingungen erfüllt sind.
§ 4 Abnahme
(1) Der Verwender ist verpflichtet, dem Kunden die Endversion der Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.
(2) Der Verwender ist berechtigt, dem Kunden während der Fertigstellungsphase einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen, soweit diese Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
(3) Der Kunde ist zur Abnahme bzw. zur Teilabnahme der Endversion der Website verpflichtet, soweit diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Verwender räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig an den Verwender geleistet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Verwenders aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Verwenders zu entfernen.
(3) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde darf die Website jedoch insgesamt oder in Bestandteilen auch in anderer Form, insbesondere in gedruckter Form nutzen, wenn hierbei ein deutlicher Hinweis auf das Urheberrecht des Verwenders erfolgt.
(4) Der Verwender ist nicht berechtigt, Dritten an der Website oder an Bestandteilen hiervon Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 6 Vergütung
(1) Der Kunde schuldet die vertraglich vereinbarte Vergütung. Diese umfasst die Leistungen des Verwenders gemäß § 2 der Geschäftsbedingungen für Webdesignverträge.
(2) Der Kunde schuldet des Weiteren eine Stundenvergütung für Mehraufwendungen in Höhe von 50,00 € pro Stunde zzgl. der ges. USt. Mehraufwendungen sind Leistungen des Verwenders, die über die in § 2 der Geschäftsbedingungen für Webdesignverträge festgelegten Leistungen hinausgehen. Dies sind insbesondere Leistungen, die der Verwender erbringt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahme Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben oder abgenommen worden sind.
(3) Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Verwenders der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 der Geschäftsbedingungen für Webdesignverträge nicht nachgekommen ist gemäß Abs. 2 zu vergüten.
(4) Erreichen die Mehraufwendungen einen Betrag in Höhe von 250,00 € (netto), ist der Verwender verpflichtet, dies dem Kunden in Textform mitzuteilen.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Verwender ist berechtigt, nach Freigabe des Konzeptes bzw. der Basisversion jeweils 30 v. H. der vereinbarten Vergütung zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Mehraufwendungen zu fordern.
(2) Der Verwender erstellt nach Abnahme der Endversion die Schlussrechnung.
§ 8 Fertigstellung
Wurde zwischen den Parteien ein Fertigstellungstermin vereinbart, ist dieser für den Verwender nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 3 und § 4 der Geschäftsbedingungen für Webdesignverträge durch den Kunden.
§ 9 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten grundsätzlich nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
(2) Ein wichtiger Grund liegt für den Verwender insbesondere dann vor, wenn:
(a) sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug befindet.
(b) der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt und dies nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(c) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen gestellt wird.
(3) Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Aufwendungen sind dem Verwender in jedem Fall zu ersetzen.
II. Hostingverträge
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Hostingverträge zwischen Dominik Schön und dessen Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des Auftragsformulars auf dem Postweg an den Verwender.
(2) Bei der Bestellung über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs, im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages, liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung. Hinsichtlich der Bestellung von zusätzlichen Domains gilt ergänzend Ziffer 6.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Verwender stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (beides nach- folgend einheitlich als „Server“ bezeichnet).
Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet der Verwender sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das vom Verwender zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Der Verwender ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
(2) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
(3) Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Verwender aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Verwenders, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Der Verwender wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
(4) Der Verwender kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (“Vertragsübernahme”). Der Verwender hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
§ 4. Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils stillschweigend um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für den Verwender insbesondere dann vor, wenn:
(a) sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug befindet.
(b) der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt und dies nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(c) ein offensichtlicher und gravierender Ver- trags- oder Rechtsverstoß vorliegt, wie z.B. bei der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von pornographischen, extremistischen oder sonstigen strafrechtlichen Inhalten oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Inhalte.
(d) bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Verwenders oder anderer Kunden des Verwenders durch den Kunden.
(e) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen gestellt wird.
(3) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
(4) Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Verwender zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Verwender nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben oder selbst zu nutzen.
§ 5 Allgemeine Pflichten des Kunden
(1) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Verwenders zur Verfügung stellt. Der Verwender ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Verwender zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Verwender unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat
er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Verwender mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Verwender in Textform zu aktualisieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Verwender unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
(5) Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Verwenders, soweit diese rechtzeitig durch den Verwender angekündigten wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.
§ 6 Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel
(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Verwender im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level- Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC- Registrierungsbedingungen und die DENIC-Regis- trierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Verwender dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers (“Registrant”), des administrativen Ansprechpartners (“Admin-C”) und des technischen Ansprechpartners (“tech-Admin”) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Verwender in Textform zu aktualisieren.
(3) Der Verwender wird nach Vertragsabschluß die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Verwender ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Verwender hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Verwender übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Verwenders darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Verwender aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Verwenders. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
(4) Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
(5) Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und .info als E-Mailadresse des Admin-C eine E-Mailadresse des Verwenders eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
(6) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
(7) Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch den Verwender verschuldet worden ist.
(8) Bei allen über den Verwender registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis (Ziffer 3.1) wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Textform. Kann der Verwender dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Der Verwender behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
§ 7 Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inter- net-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Verwenders, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, auf dem Server Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben; Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten; ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Verwender zur Verfügung gestelltes Chat-System.
(2) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen.
(3) Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Verwenders abgelegt sind und nur mittels einer über den Verwender registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.
§ 8 E-Mail-Empfang und -versand
(1) Der Verwender hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 50 MB.
(2) Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. “Spam”) über die Systeme bzw. Server des Verwenders versenden.
§ 9 Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Höhe der vom Kunden an den Verwender zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail im PDF-Format. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen in Schriftform zugesendet werden. Verlangt der Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist der Verwender berechtigt, hierfür pro Rechnung 5,00 € zu berechnen.
(3) Der Kunde ermächtigt den Verwender, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines in der Sphäre des Kunden liegenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist der Verwender ebenfalls berechtigt neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu berechnen.
(4) Der Verwender ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Verwender ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Verwender ein Sonderkündigungsrecht nach § 4 Abs. 2 zu.
(5) Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach § 4 Abs. 2 durch den Verwender hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
§ 10 Leistungsstörungen
(1) Für Leistungsstörungen ist der Verwender nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach § 3 Abs. 1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML- Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Verwender nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach § 3 Abs. 1 zu erbringenden Leistungen beruht.
(2) Störungen hat der Verwender im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Verwender eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 11.
(3) Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Verwender von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Verwender verschuldet.
§ 11 Haftung für Datenverlust
Bei einem vom Verwender verschuldeten Datenverlust, haftet der Verwender ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe
(1) Der Verwender ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen des Verwenders. Der Verwender wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Verwender den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Der Verwender genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist der Verwender berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
(2) Erlangt der Verwender selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der §§ 6 Abs. 4, 7 Abs. 1-3 und 8 Abs. 2, Kenntnis, der nicht offensichtlich ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abge- mahnt, ist der Verwender zur Sperrung berechtigt. Der Verwender wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis
setzen. Der Verwender hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Verwender gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Verwenders für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
(3) Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist der Verwender zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend § 12 Abs. 2 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Verwender abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 5.500,00 €. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist der Verwender berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 € zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den §§ 5 Abs. 3, 6 Abs. 4, 7 Abs. 1-3 und 8 Abs. 2, kann der Verwender vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 € verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Verwender ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann der Verwender anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 € fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es dem Verwender offen einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
(5) Soweit der Verwender von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Verwender von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere die Rechts- verteidigungskosten des Verwenders. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
§ 13 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Verwender jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
